Information der betroffenen Personen (Bewerber)
bei Direkterhebung (Art. 13 DS-GVO)
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Verantwortlicher:
ELDAT EaS GmbH, Schmiedestraße 2, 15745 Wildau (Deutschland)Telefon +49 3375 9037-0, E-Mail: info@eldat.de, Internet: https://www.eldat.de
Gesetzlicher Vertreter:
Hans Heinz Müller, E-Mail: hh.mueller@eldat.deDatenschutzbeauftragter:
Matthias Schütz, Tel: 0331 971899-61, E-Mail: m.schuetz@audatis.deAngaben zur Verarbeitungstätigkeit:
Zwecke der Verarbeitungstätigkeit:
Auswahl geeigneter externer Bewerber zur Besetzung einer offenen Stelle.Rechtsgrundlage der Verarbeitungstätigkeit:
Die Verarbeitung ist für die Anbahnung des Beschäftigungsverhältnisses gemäß § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG erforderlich.
(Eine über das aktuelle Bewerbungsverfahren hinausgehende Speicherung bzw. eine Weitergabe an Dritte bedingt eine Einwilligung
gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO, welche die Anforderungen an die Einwilligung gem. Art. 7 Abs. 1-4 DS-GVO werden erfüllt.)Kategorien von Empfängern:
BetriebsratIntern (Interne Abteilung (Personalabteilung, Vorgesetzte, Geschäftsleitung)
Datentransfer in ein Drittland:
Es liegt keine geplante Übermittlung in Drittstaaten vor.Zusätzliche Informationspflichten:
Speicherdauer der personenbezogenen Daten:
6 Monate (Bewerbung) (Löschung nach 6 Monaten (sofern keine Einwilligung zur längeren Speicherung vorliegt).
Aufbewahrungsfrist von 2 Monaten gem. § 21 Abs. 5 AGG plus vertretbarer Bearbeitungszeit.)Rechte der betroffenen Person:
Sie haben ein Recht auf Auskunft (gem. Art. 15 DS-GVO) seitens des Verantwortlichen über die Sie betreffenden personenbezogenen
Daten sowie auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), Löschung (Art. 17 DS-GVO), und auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 Abs. 1 DS-GVO).
Des Weiteren haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO).Möchten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, wenden Sie sich bitte an den oben genannten Datenschutzbeauftragten.
Beschwerderecht:
Sie haben ein Recht auf Beschwerde, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten:
Die betroffene Person ist verpflichtet die personenbezogenen Daten bereitzustellen.Folgen der Nichtbereitstellung:
Keine Anstellung möglich.Automatisierte Entscheidungsfindung:
Es erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung bzw. Profiling.
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